Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Beratungs- und Dienstleistungen bei Unternehmen und Organisationen


§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen mental care (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und dem Unternehmen / der Organisation (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) in Form des Beratungs- und Dienstleistungsvertrages (nachfolgend „Vertrag“ genannt).


§ 2 Art um Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen

  1. Der Dienstleister erbringt Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung des Auftraggebers, ausschließlich in der Prävention mentaler Gesundheit der Mitarbeitenden des Kunden. Ort, Zeit, Umfang und Art werden jeweils durch den jeweilig geschlossenen Vertrag bestimmt.
  2. Die Tätigkeit des Dienstleisters besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Durchführung der Leistung.
  3. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt, sowie Art und Umfang der vom Dienstleister empfohlenen und mit dem Dienstleister abgesprochenen Maßnahmen.
  4. Die mit dem Dienstleister abgeschlossenen Verträge sind Dienst- oder Beratungsverträge, deren Gegenstand die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines Erfolges ist. 
  5. Der konkrete Inhalt und Umfang der vom Dienstleister zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem vom Auftraggeber schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, so wird der Dienstleister den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch den Auftragsgeber, die nicht zwingend in schriftlicher Form vorliegen muss, aber vom Dienstleister angenommen werden muss.
  6. Der Dienstleister ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen in Form von Kooperationspartnern, die als freiberufliche Mitarbeitende ihre Leistung selbst in Rechnung stellen, heranzuziehen. Der Dienstleister erhebt in diesem Fall nur eine Vermittlungsgebühr.
  7. Die Weitergabe oder Präsentation von durch den Dienstleister zur Verfügung gestellten Materialien ist streng verboten.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
  2. Zur Durchführung der Leistung werden (wenn nicht anders vereinbart) angemessene Räume zur Verfügung gestellt.
  3. Erbringt der Auftraggeber die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht oder unvollständig, ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall werden bereits angefallene Kosten und ggf. Stornierungskosten in Rechnung gestellt.


§ 4 Vergütung

  1. Die Leistungen des Dienstleisters werden, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nach der jeweilig gültigen Preisliste abgerechnet. Diese ist immer für das Kalenderjahr gültig. Änderungen in der Preisliste werden mit einem Vorlauf von 4 Wochen bekanntgegeben.
  2. Die Vergütung der Beratungs- und Dienstleistungen sind das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Die erbrachte Leistung wird dem Auftraggeber nach Erbringen der Leistung in Rechnung gestellt. Auch Teilleistungen können in Rechnung gestellt werden.
  3. Die Leistung kann vollständig oder anteilig von freiberuflichen Kooperationspartnern in Rechnung gestellt werden. Diese Forderungen sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages und müssen ebenso beglichen werden.


§ 5 Honoraransprüche durch Dritte

  1. Ergeben sich durch den Einsatz von Erfüllungsgehilfen (z.B. durch Kooperationen) Forderungen Dritter, so sind diese direkt an die Fordernde Person zu begleichen. Die laut Preisliste vereinbarte Gesamtvergütung bleibt in jedem Fall unberührt.


§ 6 Mahnregelung

  1. Falls der Auftraggeber die 14-tägige Zahlungsfrist nicht einhält, gelangt er in den Mahnprozess.
  2. Die Bestimmungen ergeben sich wie folgt:
  • Mahnstufe 1: Zahlungserinnerung mit Bearbeitungsgebühr von 5 Euro
  • Mahnstufe 2: Zahlungserinnerung mit Bearbeitungsgebühr von 10 Euro
  • Mahnstufe 3: Zahlungserinnerung mit Bearbeitungsgebühr von 15 Euro
  • Mahnstufe 4: keine Reaktion des Auftragsgeber, der Fall wird zur Vollstreckung gebracht


§ 7 Kündigung des Vertrages

  1. Der auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertrag zur akuten Intervention bei belastenden Ereignissen kann jederzeit von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen beendet werden. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
  2. Die Kündigung muss schriftlich per Post oder per Mail erfolgen.
  3. Terminierte Verträge, die eine bestimmte Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt regeln können seitens des Auftragsgebers nicht gekündigt werden.


§ 8 Haftung

  1. Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für deren Erfolg wird jedoch ausgeschlossen.
  2. Kann die Dienstleistung seitens des Dienstleisters nicht wie vereinbart erbracht werden, haftet der Dienstleister nicht für etwaige Schäden gegenüber Dritten. Bei Verhinderung wird sich um einen Ersatz bemüht, dieser wird allerdings nicht garantiert.


§ 9 Geheimhaltung

  1. Der Dienstleister und alle Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, über alle im Laufe ihrer vertraglichen Tätigkeit bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragsgebers, Stillschweigen zu bewahren.
  2. Eine Geheimhaltung ergibt sich auch gegenüber Mitarbeitenden, die nicht an der durchgeführten Maßnahme beteiligt waren. Dies gilt auch dann, wenn diese Vorgesetzte sind oder ein eindringliches Interesse bekunden. Ausgenommen hiervon ist die Information über die Teilnahme.
  3. Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen erfolgen nur in anonymisierter Form.


§ 10 Schlussbestimmung

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGBs bedürfen, mit Ausnahme von Auftragserweiterungen, zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Vertrages oder der AGBs wird ausgeschlossen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGBs insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
  3. Gerichtsstand ist Essen, NRW, Deutschland